Unterschiede zwischen Deutschen Neuwagen und EU-Neuwagen

Die Europäische Kommission betont mit Nachdruck das Recht jedes EU-Bürgers, im europäischen Binnenmarkt an jedem Ort der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen zu erwerben. Dies gilt auch für Autos. Die Preise für Neuwagen variieren innerhalb der Europäischen Union beträchtlich. Dies hat seine Ursache in einer uneinheitlichen Besteuerung. Beides veranlasst die Kraftfahrzeughersteller ihre Produkte mit verschiedenen Einstandspreisen auf die nationalen Märkte zu bringen.

Ein Übriges tut die unterschiedliche nationale Nachfrage und Wertschätzung der Ware. Untersuchungen innerhalb der Europäischen Union haben in der Vergangenheit immer wieder zu dem Ergebnis geführt, dass die Preise in Deutschland - selbst für hier hergestellte Fahrzeuge - vergleichsweise hoch sind.

Die Garantie der Kfz.-Hersteller gilt innerhalb der gesamten EU. Dies hat zur Folge, dass der in der Europäischen Union erworbene Neuwagen unter denselben Garantiebedingungen in einer deutschen Vertragswerkstatt zur Inspektion bzw. Reparatur gebracht werden kann.

Bei uns ist der Angebotspreis der reine Fahrzeugpreis inklusive Überführungskosten

  • Sie zahlen erst bei Bereitstellung Ihres Fahrzeugs den vorher vereinbarten Kaufpreis.
  • Keine Anzahlung, der Kaufpreis wird erst bei Bereitstellung und Nachweis fällig.
  • Kein Zoll oder sonstige Gebühren.
  • Sie erhalten von uns einen Vertrag nach deutschem Recht, Gerichtsstand ist Bad Salzungen.
  • Ihr Fahrzeug wird beim Vertragshändler direkt auf Ihren Namen bestellt.
  • Die Werksgarantie ist im Serviceheft dokumentiert, vom Vertragshändler abgestempelt und wird am Abholtag / Zulassungstag auf Sie aktiviert.
  • Bei der Fahrzeugübergabe erhalten Sie eine ausführliche Einweisung.
  • Ihr Wagen hat die 0-Km Inspektion und ist entwachst.